Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 und mehr feststellt.

Schwerbehinderte erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und sonstigen Hilfen (z. B. Arbeitsassistenz) dient.

Antragsformulare erhalten Sie bei:

 
Vor der Antragstellung:
  • sollten Sie sich stets durch geschultes Personal individuell beraten lassen, z. B. bei zuständigen Ämtern, Selbsthilfegruppen
    [ Auskunftsstellen im ambulanten Versorgungsbereich ]
  • sollten Sie Vorteile und potenzielle Nachteile (z. B. bei der Arbeitsplatzsuche), die sich aus dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises ergeben können, abwägen
  • sollten Absprachen mit Ihren behandelnden Ärztinnen/Ärzten erfolgen

Hinweise zum Antragsverfahren:

  • Einreichung erforderlicher Unterlagen durch die antragstellende Person: Antragsformulare, ggf. Beschreibung der Funktionseinschränkungen im Alltag (kurz, formlos), vorhandene Röntgenbilder, ärztliche/fachärztliche Berichte usw.
  • Antragsverfahren, Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (formlos; Frist: innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt) und ggf. Klage beim Sozialgericht (bei Widerspruchsablehnung) sind kostenfrei

 

Weitere Informationen:

→ www.betanet.de: Schwerbehindertenausweis