Betriebsärztinnen/Betriebsärzte

Betriebsärztinnen und -ärzte sind für die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten eines Unternehmens zuständig.

Sie kennen die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit und helfen bei der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeitsbedingter Erkrankungen, der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, der Gesundheitsberatung und bei der berufsfördernden Rehabilitation.

Betriebsärztinnen/-ärzte sollen die Verbindung zwischen Beschäftigten, zuständigen Interessenvertretungen und Leistungsträgern herstellen.

Bei ihrer Aufgabenerfüllung sind sie unabhängig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
 

Wesentliche betriebsmedizinische Aufgabenbereiche:

Präventiv:

  • frühzeitige Erkennung arbeitsplatzbezogener Risikofaktoren und Ableitung spezifischer Förder-/Trainingsbedarfe
  • Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Im Falle einer Erkrankung mit Arbeitsbezug:

  • medizinische und psychosoziale Unterstützung
  • Klärung des positiven und negativen Leistungsbildes (qualitative/quantitative Leistungseinschränkungen und deren Auswirkungen)
  • Beratung zu Anpassungen am Arbeitsplatz und Umschulungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Arbeitsplatzgestaltung, Anpassung von Arbeitszeiten, Auswahl behindertengerechter Tätigkeiten
  • Erhebung des Bedarfs an erforderlichen Therapie-/Reha-Maßnahmen, (u. U. Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärztinnen/Ärzten)
  • ggf. Initiierung und Begleitung bei der beruflichen Wiedereingliederung [ Stufenweise Wiedereingliederung, Betriebliches Eingliederungsmanagement ]

Im Falle einer notwendigen medizinischen/beruflichen Rehabilitation:

  • Beurteilung des Reha-Bedarfs und Mitgestaltung der Rehabilitation durch Kenntnis der spezifischen gesundheitlichen Störungen, der Arbeitsplatzanforderungen, des beruflichen Umfelds (ggf. Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen)
  • Zusammenstellung notwendiger medizinischer und betrieblicher Unterlagen für die Versicherungsträger
  • Begleitung am Arbeitsplatz nach der Rehabilitation
 

Zusammenarbeit als Chance:
Bei krankheitsbedingten beruflichen Problemen kann die Zusammenarbeit von haus- und betriebsärztlichen Kolleginnen/Kollegen von großem Nutzen für Sie sein.

  • Fragen Sie nach zuständigen Betriebsärztinnen/-ärzten in Ihrem Betrieb und unterstützen Sie den ärztlichen Austausch
  • Bringen Sie Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt frühere betriebsärztliche Befunde mit

 

Weitere Informationen:

→ www.vdbw.de: Bundesweite Betriebsarzt-Suche beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.

→ www.ergo-online.de: Informationen zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei unterschiedlicher Betriebsgröße