Nachsorge

Zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des Reha-Erfolgs können im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Reha-Leistung Nachsorgemaßnahmen erforderlich sein. Angebote werden berufsbegleitend in wohnortnahen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt.

 
Nachsorgeleistungen sind parallel zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur stufenweisen Wiedereingliederung möglich.

Ziele:

  • Stabilisierung bzw. besseres Erreichen von Reha-Teilzielen, z. B. weitere Verbesserung eingeschränkter Fähigkeiten
  • Alltagstransfer erlernter Verhaltensänderungen/Kompensationsstrategien
  • Förderung von Eigenaktivität und individuellen Nachsorgeaktivitäten
 

 Formen der Nachsorge mit Beispielen:

 
Indikationsspezifische
komplexe Nachsorgeleistungen

 

Spezifische Einzelleistungen

 

Nachsorge im weiteren Sinn

  • IRENA
  • ASP
  • MERENA
  • ARENA
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Krankengymnastik
  • Reha-Sport
  • Funktionstraining
  • Einzel-/Gruppengespräche
  • Präventionsangebote der Krankenkassen
  • Volkshochschulkurse, z. B. Entspannungstraining
  • Angebote von Sportvereinen
  • Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe
  • Ernährungsberatung, Nichtraucher-Programme usw.
 

Voraussetzungen:

  1. reha-ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung
  2. Nachsorgebeginn innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Abschluss
  3. bei den Betroffenen: ein bestehendes Leistungsvermögen von mind. 3 Stunden (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und eine positive Erwerbsprognose

Nachsorgeempfehlungen für weiterbehandelnde Ärztinnen/Ärzte sind im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert und begründet. Die Leistungen können aber auch unabhängig davon verordnet werden.