Psychologische Unterstützung und Psychotherapie

Negative psychosoziale Aspekte können als (mit-)auslösende oder aufrechterhaltende Faktoren eine wichtige Rolle beim Verlauf von (chronischen) Krankheiten spielen. [ vgl. personenbezogene Faktoren im ICF-Modell der Weltgesundheitsorganisation ]

Deshalb haben psychologische Unterstützungsangebote bei der Behandlung der Betroffenen eine hohe Relevanz.

Therapeutische Ziele:

  • Verminderung von Schmerzen und Stress
  • Verbesserung der Krankheitsbewältigung
  • Erhöhung von Selbstwirksamkeit und Motivation
  • Förderung der aktiven Mitarbeit am Genesungsprozess, u. a. Adhärenz, Gesundheitsverhalten, Verminderung von Risikoverhalten
  • Erreichung und Sicherung des Reha-Erfolgs

Die Interventionsformen orientieren sich im Einzelnen an den Behandlungszielen.

Wesentliche Aufgabenbereiche:

  • Schmerz-, Krankheits- und Stressbewältigungsprogramme (außerhalb und innerhalb von Patientenschulungen)
  • Vermittlung von Entspannungstechniken (z. B. Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation)
  • Diagnostik und Training der geistigen Leistungsfähigkeit
  • Soziales Kompetenztraining
  • Psychotherapie
  • Unterstützung von Angehörigen usw.
 

Emotionen wie Angst, Wut, Trauer usw. sind Teil der psychischen Krankheitsverarbeitung.

 

Vermitteln Sie Ihren Patientinnen und Patienten, dass es sich dabei um „normale“ vorübergehende Anpassungsreaktionen handelt. Bieten Sie ihnen bei auftretenden Schwierigkeiten Hilfe an.

 

Ergibt sich im Behandlungsverlauf der Verdacht auf eine gestörte Krankheitsverarbeitung, die eine psychotherapeutische bzw. psychiatrische Behandlung erfordert, soll eine fachspezifische Klärung erfolgen.

Hinweise auf Probleme im Prozess der Krankheitsverarbeitung:

  • lang andauernde Angst und/oder Depressivität (mit hoher Intensität)
  • Beeinträchtigungen des Sozialverhaltens (z. B. sozialer Rückzug)
  • anhaltende Konflikte in Partnerschaft und Familie
  • Probleme mit der Akzeptanz der Erkrankung
  • inadäquates Krankheitsverhalten

Voraussetzungen:

  1. Ambulante Psychotherapie ist antrags- und genehmigungspflichtig.
  2. Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenversicherung umfasst: den Patientenantrag, den Therapeutenantrag sowie den haus- bzw. fachärztlichen Konsiliarbericht.
 

Hinweis:
Auch Selbsthilfegruppen können den Prozess der Krankheitsverarbeitung positiv unterstützen.