Ergänzende Leistungen

Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gesundheitlich beeinträchtigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen gewährt. Dies sind v. a. unterhaltssichernde Leistungen:

  • Übergangsgeld
  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Reisekosten
  • Haushaltshilfe
  • Kinderbetreuungskosten
 
Ein bestehender Anspruch und die Höhe der Leistungen sind im Einzelfall vom Leistungsträger zu prüfen und durch Sie zu klären.