Auswahl konkreter nicht-medizinischer Maßnahmen,
die RA-Erkrankten beim Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit helfen können

Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • Gleitzeit (variabler Arbeitsbeginn, z. B. wegen Morgensteifigkeit)
  • Teilzeit, um Arbeitszeiten oder -tage flexibel verschieben zu können
  • Zeit für Arzttermine und therapeutische Anwendungen
Veränderung des Tätigkeitsbereiches
  • innerbetrieblicher Wechsel zur Minderung körperlicher Beanspruchungen (wie rasches Arbeitstempo, schweres Heben/Tragen, Kälte, Nässe, Vibration)
Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes
Ausstattung mit technischen oder persönlichen Hilfsmitteln:
  • ergonomische Umgebung (orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Arbeitstische usw.)
  • speziell gestaltete Arbeitsmittel für Gelenkschutz und möglichst schmerzarmes Arbeiten (Griffverstärkungen, PC-Tastaturen/-Mäuse, z. B. Vertikalmaus usw.)
  • orthopädische Arbeitsschuhe zur Verbesserung des Gehens
  • technische Hilfsmittel (zum leichteren Heben/Tragen usw.)
Berufliche Qualifizierung
  • Weiterbildungen (Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildungen usw.)
  • Umschulung in einen anderen, krankheitsgerechten Beruf
 
Eine umfassende, kompetente Beratung über mögliche Leistungen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie bei der Deutschen Rheuma-Liga.
 

Weitere Informationen:

→ www.rheuma-liga.de

→ www.rheuma-liga.de: Mit Rheuma gut arbeiten - neu überarbeitete Arbeitgeberbroschüre