Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine unterhaltssichernde Ermessensleistung, die der Förderung der Aufnahme einer einschränkungsgerechten selbstständigen Tätigkeit dient. Zur Gewährleistung wirtschaftlicher und sozialer Absicherung kann für die ersten Monate der Existenzgründung finanzielle Unterstützung bewilligt werden.

 Mögliche Leistungen:

  • Darlehen oder Zinszuschüsse
  • Einstiegsgeld
  • freie Förderung

 Voraussetzungen:

  1. Antragstellung der Versicherten beim zuständigen Leistungsträger
  2. Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
  3. Nachweis der Tragfähigkeit und Zweckmäßigkeit der Existenzgründung
  4. Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Tätigkeit (Beendigung der Arbeitslosigkeit und des Bezugs von Entgeltersatzleistungen)

 Leistungsträger:

 

Förderhöhe und -dauer sind abhängig vom jeweiligen Leistungsträger.

Die Integrationsämter beraten und unterstützen (Schwer-)Behinderte bei der Antragstellung.