Rehabilitationssport und Funktionstraining

Rehabilitationssport und Funktionstraining werden von den zuständigen Reha-Trägern ergänzend zu anderen Leistungen erbracht, um behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.

Voraussetzungen:

  1. ärztliche Verordnung
  2. regelmäßige Durchführung in (festen) Gruppen unter fachlicher, ggf. ärztlicher Betreuung

Die Verordnung soll enthalten:

  • Diagnose und ggf. Nebendiagnosen, soweit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
  • Gründe und Ziele, weshalb die Maßnahme erforderlich ist
  • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
  • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart

Antrag und Informationen: beim zuständigen Reha-Träger erhältlich

 
Reha-Sport und Funktionstraining fallen nicht in das Heilmittelbudget.

Dauer der Leistungen in Abhängigkeit vom Reha-Träger:

 
Rehabilitationsträger     Dauer (in der Regel)

Gesetzliche Rentenversicherung

6 Monate bis längstens 12 Monate nur nach ganztags ambulanten oder stationären Leistungen zur Rehabilitation der GRV

Gesetzliche Krankenversicherung

in Abhängigkeit von der Erkrankung
Funktionstraining: 12 Monate bis zu 24 Monate
Reha-Sport: 18 Monate bis zu 36 Monate

Gesetzliche Unfallversicherung

nicht begrenzt
 
Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Voraussetzung: erneute Ausstellung einer ärztlichen Verordnung
 

Rehabilitationssport

Funktionstraining

  Ziele, Zweck und Inhalt
  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und Hilfe zur Selbsthilfe
  • Förderung gruppendynamischer Effekte
  • Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen Betroffenen
  • Einübung im Gebrauch technischer Hilfen (bei Bedarf)
  • Stärkung von Ausdauer und Kraft
  • Verbesserung von Koordination und Flexibilität
  • Erhalt und Verbesserung von Funktionen und Beweglichkeit
  • Hinauszögern von Funktionsverlusten
  • Schmerzlinderung
  • wirkt ganzheitlich mit Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteten Spielen
  • ggf. Maßnahmen, die einem krankheits-/behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z. B. Entspannungsübungen)
  • wirkt gezielt auf spezielle körperliche Strukturen mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie
  • ggf. Gelenkschutzmaßnahmen und Einübung im Gebrauch von Gegenständen des täglichen Lebens
  Sport- bzw. Trainingsarten
  • Gymnastik
  • Leichtathletik
  • Schwimmen
  • Bewegungsspiele in Gruppen
  • Trockengymnastik
  • Wassergymnastik
  Durchführung
  • Sportverbände, die den Behindertensportverbänden angehören, z. B. dem Deutschen Behindertensportverband
  • Übungsleiterinnen/Übungsleiter mit Qualifikationsnachweisen
  • jeweils zuständige Verbände, z. B. der Deutschen Rheuma-Liga
  • physio- und/oder ergotherapeutisches Personal mit speziellen Erfahrungen und Fortbildungen
 

Bei vielen Erkrankungen haben regelmäßige Bewegungsübungen sowie angepasste Kraft- und Ausdauerübungen eine gesundheitsfördernde Wirkung.
Motivieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten zu sportlicher Aktivität, entsprechend ihrer individuellen Belastbarkeit.

 

Weitere Informationen:

→ Komplettpaket Rehabilitationssport und Funktionstraining (Verordnung, Information für Versicherte usw.) bei der Deutschen Rentenversicherung

→ "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)