Aufgaben und Leistungen der Rehabilitationsträger
In Deutschland gibt es mehrere Sozialleistungsträger, die nach dem SGB IX Rehabilitationsleistungen (= Leistungen zur Teilhabe) erbringen.
Grundsätzlich ist für die verschiedenen Rehabilitationsleistungen jeweils der Träger zuständig, der die (finanziellen) Folgen der nicht durchgeführten oder nicht erfolgreichen Rehabilitation übernehmen muss.
| Es gelten die Prinzipien: 
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Übersicht der wichtigsten Leistungsträger mit ausgewählten Zuständigkeiten:
| Leistungsträger | Zuständigkeiten/Aufgaben | 
| Gesetzliche Rentenversicherung | 
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| Gesetzliche Krankenversicherung | 
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| Bundesagentur für Arbeit | 
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| Gesetzliche Unfallversicherung | 
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Weitere Leistungsträger:
- Träger der Grundsicherung
- Träger der Sozialhilfe
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Kriegsopferversorgung
Weitere Informationen
Links zu den wichtigsten Leistungsträgern
→ www.gesetze-im-internet.de: SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
→ www.integrationsaemter.de: Handbuch mit Fachlexikon: „ABC Behinderung & Beruf“
