Ergänzende Leistungen
Im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gesundheitlich beeinträchtigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen gewährt. Dies sind v. a. unterhaltssichernde Leistungen: 
- Übergangsgeld
 - Beiträge zur Sozialversicherung
 - Reisekosten
 - Haushaltshilfe
 - Kinderbetreuungskosten
 
| Ein bestehender Anspruch und die Höhe der Leistungen sind im Einzelfall vom Leistungsträger zu prüfen und durch den Versicherten zu klären. | 
