Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz bezeichnet unterschiedliche Formen personaler Unterstützung, die Schwerbehinderte bei der Arbeitsausführung helfen. Sie kann auch in Ausbildung, Umschulung, Praktika über 8 Wochen genutzt werden. Arbeitsassistenz umfasst Hilfeleistungen bei einzelnen Arbeitstätigkeiten wie z. B. Assistenz für einfache Handreichungen oder Kommunikationsassistenz.
Voraussetzungen:
- Antragstellung der Versicherten beim zuständigen Leistungsträger
 - die unterstützenden Hilfstätigkeiten sind regelmäßig wiederkehrend sowie zeitlich umfangreich (Arbeitsverhältnis mind. 15 Stunden/Woche)
 - die antragstellende Person muss fähig sein, die vertraglich geregelte Arbeitsleistung (sogenannte Kernaufgaben) wettbewerbsfähig zu erbringen
 
Leistungsträger:
- Kosten einer Arbeitsassistenz zur Arbeitsplatz-Erlangung: Reha-Träger
 - Kosten einer Arbeitsassistenz zur Arbeitsplatz-Erhaltung: Integrationsämter
 
Die Förderdauer beträgt bei den Reha-Trägern max. 3 Jahre. Anschließende Kosten (soweit erforderlich) übernimmt das Integrationsamt.
Die Leistungsausführung erfolgt durch die Integrationsämter.
