Nachsorge
Zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des Reha-Erfolgs können im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Reha-Leistung Nachsorgemaßnahmen erforderlich sein. Angebote werden berufsbegleitend in wohnortnahen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt.
| Nachsorgeleistungen sind parallel zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur stufenweisen Wiedereingliederung möglich. | 
Ziele:
- Stabilisierung bzw. besseres Erreichen von Reha-Teilzielen, z. B. weitere Verbesserung eingeschränkter Fähigkeiten
 - Alltagstransfer erlernter Verhaltensänderungen/Kompensationsstrategien
 - Förderung von Eigenaktivität und individuellen Nachsorgeaktivitäten
 
Formen der Nachsorge mit Beispielen:
| Indikationsspezifische  komplexe Nachsorgeleistungen  | 
 
 Spezifische Einzelleistungen  | 
 
 Nachsorge im weiteren Sinn  | 
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Voraussetzungen:
- reha-ärztliche Verordnung bzw. Empfehlung
 - Nachsorgebeginn innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Abschluss
 - bei den Betroffenen: ein bestehendes Leistungsvermögen von mind. 3 Stunden (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und eine positive Erwerbsprognose
 
Nachsorgeempfehlungen für weiterbehandelnde (Betriebs-)Ärztinnen/Ärzte sind im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert und begründet. Die Leistungen können aber auch unabhängig davon verordnet werden.
Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes in die Nachsorge
Für eine erfolgreiche Rückführung an den Arbeitsplatz ist die Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes hilfreich.
Betriebsärztliche Aufgaben:
- Begleitung und Initiierung der Umsetzung betrieblicher Aufgaben
 - Begleitung am Arbeitsplatz nach der Reha während der (stufenweisen) Wiedereingliederung
 - Empfehlung zur Beantragung notwendiger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. für betriebliche Umbauten)
 - Unterstützung bei der Inanspruchnahme und Durchführung ergänzender Leistungen wie Reha-Sport und Funktionstraining
 
Weitere Informationen:
