Persönliches Budget

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe können auf besonderen Antrag hin auch in Form eines „Persönlichen Budgets“ erbracht werden.

Damit können leistungsempfangende Personen:

  • anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung wählen und
  • den „Einkauf“ der Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln

Auskunft dazu erhalten Antragstellende beim zuständigen Reha-Träger.