Integrationsämter
Integrationsämter beraten umfassend in allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Sie sind zuständig für alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um (Schwer-)Behinderten die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Wesentliche Aufgabenbereiche:
- Unterstützung der Beschäftigten und ihrer Arbeitgeberinnen/-geber
 - Information/Beratung zur individuellen Auswahl geeigneter Arbeitsplätze
 - Entwicklung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur behinderungsgerechten Gestaltung bestehender oder neuer Arbeitsplätze
 - finanzielle Förderungen (z. B. für technische Hilfen, Arbeitsassistenz)
 - Sicherstellung des besonderen Kündigungsschutzes für (Schwer-)Behinderte und Gleichgestellte
 
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