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Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen deren Bereitschaft fördern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern – dies umfasst auch Maßnahmen der innerbetrieblichen Umsetzung.

 Mögliche Leistungen – finanzielle Zuschüsse für:

 

Voraussetzung:

Antragstellung der Versicherten beim Leistungsträger
(Zukünftige) Arbeitgeberinnen/-geber sind lediglich Begünstigte dieser Zuschüsse ohne eigenes Antragsrecht.

 Leistungsträger:

Höhe und Gewährung eines Zuschusses können von Auflagen und Bedingungen abhängig gemacht werden. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen geben die Integrationsämter.

 

Weitere Informationen:

→ www.integrationsaemter.de: Broschüre „Leistungen im Überblick: Behinderte Menschen im Beruf“